Wärmepumpe-Förderung
2026: bis zu 80 %
Aktualisiert: September 2026
Kurz & knapp
Für den Wärmepumpen-Einbau im Bestand gibt es 2026 über die KfW (Programm 458) bis zu 70 % Zuschuss, bei niedrigem Einkommen und Heizungstausch bis zu 80 % – auf höchstens 28.000 € Kosten, also maximal 19.600 € bzw. 22.400 €. Seit dem 21.07.2026 gelten neue Regeln: Klimabonus 16 %, gestaffelter Einkommensbonus mit Familienzuschlag, kein Effizienzbonus mehr. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag, dann Förderzusage abwarten – und erst danach bauen. Wer vorher startet, verliert die komplette Förderung.
Wie viel Förderung gibt es 2026?
Zuständig ist die KfW (nicht mehr die BAFA) – für Privatpersonen als Eigentümer (auch WEG), ob selbst genutzt oder vermietet, über das Programm 458. Unternehmen und juristische Personen laufen dagegen über Programm 459. Für Privatpersonen beträgt der maximale Zuschuss 70 %, für Selbstnutzer mit geringem Einkommen, die zugleich eine alte Heizung austauschen, 80 % – bezogen auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Damit sind bis zu 19.600 € bzw. 22.400 € drin. Stand: Anträge ab dem 21.07.2026 – bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Der Satz setzt sich aus der Grundförderung und zwei kombinierbaren Boni zusammen:
| Förderbaustein | Zuschuss | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Bestandsgebäude (Bauantrag ≥ 5 Jahre), für alle |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 16 % | Selbstnutzer, Heizungstausch (Gas/Biomasse: ≥ 20 Jahre alt); sinkt ab 02/2027 |
| Einkommens-Bonus | 40 % / 30 % / 10 % | Selbstnutzer, zvE ≤ 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € (mit Kind je +10.000 €) |
| Maximal kombiniert | 70 % | Deckel: 28.000 € Kosten → max. 19.600 € |
| Maximal bei niedrigem Einkommen | 80 % | zvE ≤ 30.000 € (mit Kind ≤ 40.000 €) und Klimabonus (Heizungstausch) → max. 22.400 €; ohne Klimabonus 70 % |
Rechnerisch können die Bausteine mehr ergeben, die KfW kappt aber bei 70 bzw. 80 %. Ein typischer Fall: Selbstnutzer tauschen eine 25 Jahre alte Gasheizung, ohne Einkommensbonus – das sind 30 % + 16 % = 46 %, bei 25.000 € Kosten also 11.500 € Zuschuss. Was die Wärmepumpe vor Abzug der Förderung kostet, rechnen wir im Ratgeber Wärmepumpe: Kosten durch.
Die Boni im Detail
Der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) gilt für Selbstnutzer, die ihre alte, funktionstüchtige Heizung ersetzen. Bei Gas- und Biomasseheizungen greift er allerdings nur, wenn die Heizung bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb war – Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen sind von dieser Altersgrenze ausgenommen.
Der Einkommensbonus ist seit Juli 2026 gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag (für einen Antrag 2026 also 2023/2024, nachgewiesen per Steuerbescheid). Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt, steigen alle Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag). Den früheren Effizienzbonus für Erdwärme oder natürliches Kältemittel gibt es nicht mehr.
Was ändert sich 2027 bei der Förderung?
Zwei Werte sinken ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr (zum 01.02. und 01.08.): Der Klimageschwindigkeitsbonus verliert jeweils 4 Prozentpunkte – 12 % ab Februar 2027, 8 % ab August 2027, 4 % ab Februar 2028 – und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt jeweils um 750 €. Maßgeblich ist immer das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau. Wer ohnehin tauschen will, sollte den Antrag also nicht auf die lange Bank schieben.
So beantragen Sie die Förderung – Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist seit der Neuregelung strikt. So läuft es richtig:
- Fachbetrieb auswählen und ein Angebot einholen.
- Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender (oder auflösender) Bedingung schließen – er wird erst mit der KfW-Zusage wirksam.
- Vom Fachbetrieb die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen – eine 15-stellige ID, die Sie für den Antrag brauchen.
- Antrag über das Portal „Meine KfW“ stellen (mit BzA-ID und Identifizierung).
- Auf die schriftliche Förderzusage warten – und erst dann mit dem Einbau beginnen.
- Das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abschließen. Die Nachweise – Bestätigung nach Durchführung (BnD), Fachunternehmererklärung und Rechnungen – innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung einreichen, spätestens 6 Monate nach Ablauf der 36 Monate.
- KfW prüft und zahlt den Zuschuss aus.
Der häufigste Fehler: die Reihenfolge
Ehrlich und wichtig: Wer den Auftrag ohne aufschiebende Bedingung unterschreibt oder mit dem Einbau beginnt, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt, verliert den kompletten Anspruch – selbst wenn die Anlage einwandfrei eingebaut wurde. Der zweithäufigste Fehler ist die fehlende Fachunternehmererklärung: Ohne dieses Dokument zahlt die KfW nicht aus. Klären Sie beides vor der Auftragsvergabe mit dem Fachbetrieb und nehmen Sie es in den Vertrag auf.
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Alternative: Steuerbonus nach § 35c
Wer die KfW-Förderung nicht nutzt – etwa weil der Zeitpunkt verpasst wurde –, kann die Maßnahme stattdessen steuerlich absetzen: Nach § 35c EStG sind 20 % der Kosten über drei Jahre abziehbar. Das gilt allerdings nur für selbstgenutztes Wohneigentum – bei vermieteten Objekten greift § 35c nicht. Wichtig: entweder KfW oder § 35c für dieselbe Maßnahme, nicht beides. In den allermeisten Fällen ist der direkte KfW-Zuschuss (bis 70 bzw. 80 %) deutlich attraktiver als der Steuerbonus.
Wärmepumpen-Förderung in Hamburg
Die KfW 458 ist eine Bundesförderung und gilt in Hamburg wie überall – zusätzliche Landes- oder Bezirksprogramme ändern sich gelegentlich, ein kurzer Blick darauf lohnt sich. Wir sind kein Hersteller und keine Energieberatung mit Verkaufsinteresse: Über unsere Vermittlung erhalten Sie herstellerneutral Angebote geprüfter Fachbetriebe aus Niendorf und Umgebung, die den Förderantrag von Anfang an in der richtigen Reihenfolge aufsetzen. Was unterm Strich übrig bleibt, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe: Kosten & Förderung.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?+
Über die KfW (Programm 458) bis zu 70 % Zuschuss – für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €), die zugleich eine alte Heizung austauschen (Klimageschwindigkeitsbonus), sogar bis zu 80 %. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit, also maximal 19.600 € bzw. 22.400 € Zuschuss. Das gilt für Anträge seit dem 21.07.2026.
Aus welchen Boni setzt sich die Förderung zusammen?+
Grundförderung 30 % für alle im Bestandsgebäude. Dazu für Selbstnutzer der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % beim Austausch einer alten Heizung (Gas und Biomasse nur, wenn sie mindestens 20 Jahre alt sind) und der Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Mit mindestens einem Kind im Haushalt steigen diese Grenzen um 10.000 € (Familienzuschlag). Der frühere Effizienzbonus ist entfallen.
Wie lange gibt es die Wärmepumpen-Förderung noch?+
Die Grundförderung von 30 % hat kein angekündigtes Enddatum. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt aber ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028. Auch der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Antragstellung – früh beantragen lohnt sich.
Wer bekommt die Wärmepumpen-Förderung?+
Privatpersonen als Eigentümer von Bestandsgebäuden (Bauantrag mindestens fünf Jahre alt), ob selbst genutzt oder vermietet, über das Programm 458. Unternehmen und juristische Personen laufen über Programm 459. Die Grundförderung gilt für alle; Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Neubauten sind nicht förderfähig.
Wann muss ich den Antrag stellen – vor oder nach dem Auftrag?+
Sie schließen zuerst einen Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb ab, der aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten muss: Er wird erst mit der KfW-Förderzusage wirksam. Mit der vom Fachbetrieb erstellten Bestätigung zum Antrag (BzA) stellen Sie den Antrag über das Portal „Meine KfW“. Mit dem Einbau dürfen Sie erst nach der schriftlichen Zusage beginnen.
Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?+
Die Reihenfolge. Wer den Auftrag ohne aufschiebende Bedingung unterschreibt oder mit dem Einbau beginnt, bevor die schriftliche Förderzusage vorliegt, verliert den kompletten Anspruch – auch wenn alles fachgerecht ausgeführt wurde. Zweithäufigster Fehler: die fehlende Fachunternehmererklärung, ohne die nicht ausgezahlt wird.
KfW-Zuschuss oder Steuerbonus § 35c – was ist besser?+
Beides geht nicht für dieselbe Maßnahme. Die KfW 458 bringt bis zu 70 % (bei niedrigem Einkommen und Heizungstausch 80 %) als direkten Zuschuss und ist meist deutlich attraktiver. Der Steuerbonus nach § 35c EStG (20 % der Kosten über drei Jahre) gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum und ist die Alternative, wenn der KfW-Weg z. B. aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
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Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte (Stand: September 2026, KfW-Merkblatt 458 gültig ab 24.09.2026) und ersetzen keine Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der KfW (Programm 458) und die individuelle Situation. Boni, Fristen und Sätze können sich ändern.