Einspeisevergütung 2026:
die aktuellen Sätze
Aktualisiert: Juni 2026
Kurz & knapp
Für neue PV-Anlagen bis 10 kWp gibt es seit Februar 2026 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung – fest für 20 Jahre. Bei negativen Börsenpreisen entfällt die Vergütung (Solarspitzengesetz), wird aber durch eine Verlängerung der Förderdauer ausgeglichen. Wirtschaftlich zählt ohnehin der Eigenverbrauch mehr als die Einspeisung.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Höhe hängt von der Anlagengröße und der Einspeiseart ab. Diese Sätze gelten für Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb gehen:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| Anteil 10 – 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Wichtig bei Anlagen über 10 kWp: Die Sätze gelten leistungsanteilig. Die ersten 10 kWp werden mit dem höheren Satz vergütet, nur der Anteil darüber mit dem niedrigeren – der effektive Satz ist ein Mischwert, nicht eine pauschale Absenkung der ganzen Anlage. Eine 15-kWp-Anlage erhält also für die ersten 10 kWp 7,78 ct und nur für die restlichen 5 kWp 6,73 ct.
Zum 1. August 2026 sinken die Sätze durch die halbjährliche Degression leicht (für Anlagen bis 10 kWp auf etwa 7,71 bzw. 12,23 ct/kWh). Die genauen Werte gelten immer für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Was die Anlage selbst kostet, steht im Ratgeber Photovoltaik: Kosten.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) heißt: Sie nutzen den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein – der Normalfall fürs Einfamilienhaus. Volleinspeisung heißt: Sie speisen den gesamten Strom ein und verbrauchen nichts selbst; dafür gibt es den höheren Satz. Für die allermeisten Haushalte ist die Teileinspeisung klar wirtschaftlicher, weil selbst genutzter Strom 30–35 ct/kWh spart, die Einspeisung aber nur knapp 8 ct bringt. Volleinspeisung lohnt nur, wenn Sie ohnehin kaum Strom selbst verbrauchen.
Wie lange gilt die Vergütung? 20 Jahre
Der bei Inbetriebnahme geltende Satz ist Ihnen 20 Jahre lang plus das Inbetriebnahmejahr garantiert – er ändert sich danach nicht mehr. Die Degression (seit 2024 alle sechs Monate rund 1 %) senkt nur die Sätze für Anlagen, die später ans Netz gehen. Wer früher in Betrieb nimmt, sichert sich also den höheren Satz für die gesamte Laufzeit – ein Grund, den Anschluss nicht unnötig aufzuschieben.
Negative Strompreise: das Solarspitzengesetz
Seit Februar 2025 gilt: Sobald die Anlage ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) hat, wird in Stunden mit negativem Börsenstrompreis keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Solange noch kein Smart Meter installiert ist, greift bei kleineren Anlagen stattdessen die Übergangsregel: Die Einspeisung wird pauschal auf 60 % der Anlagenleistung gedeckelt. Der Wegfall bei Negativpreisen ist dabei kein dauerhafter Verlust – die betroffenen Zeiträume werden ans Ende der 20-jährigen Förderperiode angehängt und so nachgeholt (auf Basis des durchschnittlichen Ertragspotenzials der betroffenen Monate). Wer den Strom in diesen Stunden ohnehin selbst verbraucht oder speichert, ist praktisch nicht betroffen. Mehr zu Smart Meter und Steuerbarkeit (ab 7 kWp) im Kosten-Ratgeber.
Warum Eigenverbrauch mehr bringt als Einspeisung
Die Einspeisevergütung ist ein netter Zusatz, aber nicht der Kern der Wirtschaftlichkeit. Mit rund 8 ct/kWh liegt sie weit unter dem, was eine selbst genutzte Kilowattstunde wert ist (30–35 ct gesparter Netzstrom). Deshalb steigern ein Batteriespeicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox den Ertrag Ihrer Anlage stärker als jeder Einspeisesatz – sie verwandeln günstigen Solarstrom in vermiedenen Netzbezug.
Anlage richtig auf Eigenverbrauch auslegen
Wir verkaufen keine Anlagen – wir vermitteln Ihnen kostenlos und unverbindlich geprüfte Solar-Fachbetriebe, die Anlagengröße, Speicher und Einspeiseart auf Ihren Verbrauch abstimmen.
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Was passiert nach 20 Jahren?
Nach Ablauf der Förderung ist die Anlage ausgefördert – sie läuft technisch problemlos weiter, der eingespeiste Strom wird dann aber nur noch zum Marktwert vergütet, der unter der bisherigen Förderung liegt. Der Eigenverbrauch bleibt davon unberührt und wird dann umso wertvoller. Für kleine Anlagen sind ab 2027 neue Vermarktungswege in Planung; die genauen Regeln stehen noch nicht endgültig fest.
Wie bekomme ich die Vergütung ausgezahlt?
Die Vergütung zahlt Ihr Netzbetreiber. Voraussetzung ist die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber (Netzanschluss). Beides übernimmt in der Regel der ausführende Fachbetrieb. Ohne die Registrierung wird nicht ausgezahlt – und es drohen Kürzungen.
Einspeisevergütung in Hamburg
Die Einspeisevergütung ist bundesweit im EEG geregelt und in Hamburg identisch – sie hängt nicht vom Standort ab. Lokal läuft die Anmeldung über die Hamburger Energienetze als Netzbetreiber; das erledigt der Fachbetrieb mit. Wir sind kein Hersteller und kein Anlagenvermieter: Über unsere Vermittlung erhalten Sie herstellerneutral Angebote geprüfter Solarbetriebe aus Niendorf und Umgebung, die Ihre Anlage auf maximalen Eigenverbrauch statt auf die Einspeisung auslegen.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2026
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?+
Für neue Anlagen bis 10 kWp gilt seit Februar 2026 ein Satz von 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung (Überschuss) und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Bei größeren Anlagen wird leistungsanteilig vergütet: nur der Anteil über 10 kWp (bis 40 kWp) bekommt die niedrigeren 6,73 bzw. 10,35 ct/kWh, die ersten 10 kWp behalten den höheren Satz. Zum 1. August 2026 sinken die Sätze leicht (Degression), bis 10 kWp auf etwa 7,71 bzw. 12,23 ct/kWh.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung – was ist besser?+
Für die meisten Einfamilienhäuser die Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): Sie verbrauchen den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Selbst genutzter Strom spart 30–35 ct/kWh, die Einspeisung bringt nur knapp 8 ct – Eigenverbrauch ist also deutlich mehr wert. Volleinspeisung lohnt nur ohne nennenswerten Eigenverbrauch, dafür gibt es den höheren Satz.
Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?+
20 Jahre lang – plus das Jahr der Inbetriebnahme. Der bei Inbetriebnahme geltende Satz bleibt für diese gesamte Zeit fest. Die halbjährliche Degression senkt nur die Sätze für später in Betrieb gehende Anlagen, nicht Ihren einmal festgeschriebenen Satz.
Bekomme ich bei negativen Strompreisen noch Geld?+
Sobald Ihre Anlage ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) hat: nein – dann entfällt nach dem Solarspitzengesetz die Vergütung in Stunden mit negativem Börsenstrompreis. Ohne Smart Meter greift bei kleineren Anlagen zunächst die Übergangsregel mit Deckelung der Einspeisung auf 60 % der Leistung. Die nicht vergüteten Negativpreis-Zeiten werden kompensiert: Sie werden ans Ende der 20-jährigen Förderperiode angehängt, sodass sich der Förderzeitraum entsprechend verlängert.
Lohnt sich Einspeisen oder Eigenverbrauch mehr?+
Eigenverbrauch – mit Abstand. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom (30–35 ct), die Einspeisung bringt nur rund 8 ct. Deshalb steigern ein Speicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage stärker als die Einspeisevergütung.
Was passiert nach 20 Jahren?+
Nach Ablauf der 20-jährigen Förderung ist die Anlage „ausgefördert“ und läuft technisch weiter. Der eingespeiste Strom wird dann nur noch zum Marktwert vergütet, der unter der bisherigen Förderung liegt. Der Eigenverbrauch bleibt davon unberührt und wird dann umso wichtiger; für kleine Anlagen sind ab 2027 neue Vermarktungswege geplant.
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Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte (Stand: Juni 2026) und ersetzen keine individuelle Beratung. Vergütungssätze gelten für den jeweiligen Inbetriebnahme-Zeitraum, unterliegen der halbjährlichen Degression und können sich durch Gesetzesänderungen (EEG, Solarspitzengesetz) ändern.